Grundsätze, damit unser Schulbetrieb gut funktioniert.

Um ein harmonisches Miteinander und einen reibungslosen Unterricht in einer Schule zu erreichen, ist es notwendig, dass sich alle im Schulgebäude Befindlichen an gewisse Regeln halten.

 

Die Hausordnung finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

DIE ANMELDUNG FÜR DIE BERUFSSCHULE

 

 

Die Anmeldung für den Lehrberuf Friseur (Stylist)/ Friseurin (Stylistin) und Maskenbildner/ Maskenbildnerin in zwei wesentlichen Schritten:

 

Sie benötigen einen Lehrbetrieb, welcher mit einem Lehrvertrag abschließt. Lehrbetriebe finden Sie unter: www.wko.at oder www.ams.at.

 

  • Für die Anmeldung an unserer Schule benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Lehrvertrag
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • die zwei letzten Zeugnisse
  • Firmenbestätigung über Lehrlingsaufnahme

Den Einschreibebogen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage. Diesen bitte ausgefüllt am Anmeldetag mitbringen.

 

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung

UNTERRICHTSMATERIALIEN FÜR DIE BERUFSSCHULE

 

 

Um einen reibungslosen Unterricht ab dem 1. Schultag bzw. Unterrichtstag zu garantieren, die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen und unproduktive Arbeitszeit zu vermeiden, bitten wir, die benötigten Unterrichtsmaterialien so schnell als möglich zu besorgen.

 

Eine Aufstellung der benötigten Unterrichtsmaterialien finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

DIE FREISTELLUNG VON DER  BERUFSSCHULE

 

Wenn Sie aus besonderen wirtschaftlichen Umständen des Betriebes Ihren Lehrling vom Schulbesuch befreien wollen, können Sie dies mit dem unten angeführten Freistellungsansuchen tun.

 

Wir weisen darauf hin, dass lt. Schulpflichtgesetz §23. (1) dies für zweite und dritten Klassen an zwei Tagen pro Schuljahr, für erste Klassen an 4 Halbtagen pro Schuljahr möglich ist.

 

Das Freistellungsansuchen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

URLAUB

Grundsätzlich ist von Urlauben während der Unterrichtszeit Abstand zu nehmen und dafür die gesetzlich geregelten Ferien zu nutzen. Im Ausnahmefall können Urlaube (pro Schuljahr ein Tag) von der Direktion genehmigt werden. Konsumiert werden allerdings nur nach Genehmigung der Direktion.

 

Die Voraussetzung für einen Urlaub ist ein schriftliches Urlaubsansuchen (bestätigt durch den Lehrberechtigten) an die Direktion, über den Klassenvorstand eingereicht.

 

Werden nicht genehmigte Urlaube trotzdem konsumiert, gelten sie als unentschuldigte Fehlzeiten!

Zu beachten!!! Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht hat die Direktion beim Stadtschulrat für Wien den Antrag auf Anzeige wegen Nichterfüllung der Schulpflicht zu stellen.

 

Vorlagen von Urlaubsansuchen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.