Grundsätze, damit unser Schulbetrieb gut funktioniert.
Um ein harmonisches Miteinander und einen reibungslosen Unterricht in einer Schule zu erreichen, ist es notwendig, dass sich alle im Schulgebäude Befindlichen an gewisse Regeln halten.
Die Hausordnung finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
DIE ANMELDUNG FÜR DIE BERUFSSCHULE
Die Anmeldung für den Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) und Maskenbildner/ Maskenbildnerin in zwei wesentlichen
Schritten:
Sie benötigen einen Lehrbetrieb, welcher mit einem Lehrvertrag abschließt. Lehrbetriebe finden Sie unter: www.wko.at oder www.ams.at.
Den Einschreibebogen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage. Diesen bitte ausgefüllt am Anmeldetag mitbringen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung
UNTERRICHTSMATERIALIEN FÜR DIE BERUFSSCHULE
Um einen reibungslosen Unterricht ab dem 1. Schultag bzw. Unterrichtstag zu garantieren, die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler zu
ermöglichen und unproduktive Arbeitszeit zu vermeiden, bitten wir, die benötigten Unterrichtsmaterialien so schnell als möglich zu besorgen.
Eine Aufstellung der benötigten Unterrichtsmaterialien finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
DIE FREISTELLUNG VON DER BERUFSSCHULE
Wenn Sie aus besonderen wirtschaftlichen Umständen des Betriebes Ihren Lehrling vom Schulbesuch befreien wollen, können Sie dies mit dem unten angeführten Freistellungsansuchen tun.
Wir weisen darauf hin, dass lt. Schulpflichtgesetz §23. (1) dies für zweite und dritten Klassen an zwei Tagen pro Schuljahr, für erste Klassen an 4 Halbtagen pro Schuljahr möglich ist.
Das Freistellungsansuchen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.
URLAUB
Grundsätzlich ist von Urlauben während der Unterrichtszeit Abstand zu nehmen und dafür die gesetzlich geregelten Ferien zu nutzen. Im Ausnahmefall
können Urlaube (pro Schuljahr ein Tag) von der Direktion genehmigt werden. Konsumiert werden allerdings nur nach Genehmigung der Direktion.
Die Voraussetzung für einen Urlaub ist ein schriftliches Urlaubsansuchen (bestätigt durch den Lehrberechtigten) an die Direktion, über den Klassenvorstand eingereicht.
Werden nicht genehmigte Urlaube trotzdem konsumiert, gelten sie als unentschuldigte Fehlzeiten!
Zu beachten!!!
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht hat die Direktion beim Stadtschulrat für Wien den Antrag auf Anzeige
wegen Nichterfüllung der Schulpflicht zu stellen.
Vorlagen von Urlaubsansuchen finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.